Lärmschutzverordnung
Aus gegebenem Anlaß weise ich auf die Lärmschutzverordnung des Landes Schleswig-Holstein hin.
Werktags ist zwischen 20:00 und 07:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der Gebrauch von lärmerzeugenden Maschinen nicht gestattet.
Eine Mittagsruhe sieht diese Verordnung nicht vor, mit Rücksicht auf Ihre Nachbarn sollten Sie jedoch auch zwischen 13:00 und 15:00 Uhr auf den Gebrauch lärmerzeugender Geräte verzichten.
Falls sich dieses nicht vermeiden läßt, nehmen Sie vorher Kontakt mit Ihren Nachbarn auf.
Nachfolgend eine Übersicht der betroffenen Maschinen:
Rasenmäher (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)
Heckenschere
Motorkettensäge (tragbare)
Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (mit Elektromotor)
Vertikutierer
Shredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)
Beton- und Mörtelmischer
Hochdruckwasserstrahlmaschine
Motorhacke
Für besonders lärmintensive Maschinen gelten weitergehende Verbote, nämlich zusätzlich werktags
07.00 bis 09.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 07.00 Uhr, z.B.
Freischneider
Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
Laubbläser
Laubsammler
Ich bitte im Interesse aller Mitbürger, den Gebrauch von lärmerzeugenden Maschinen auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein.