Abbrennen von Feuerwerk in Warnau
Liebe Warnauerinnen und Warnauer,
Silvester steht an und das bringt für Manche das Abbrennen von Feuerwerk mit sich. Wir möchten allerdings auf eine Allgemeinverfügung des Amtes Preetz-Land hinweisen, welches das Abbrennen von Feuerwerk im Umkreis von 300m um brandgefährdete Objekte untersagt.
Konkret heißt es in der Allgemeinverfügung:
In der Gemeinde Warnau beträgt der Umkreis für das Abbrennverbot anderer pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung 50 m.
Allgemeinverfügung des Amt Preetz-Land vom 14.12.2023
Im Bereich „Neuenbrooker Weg 1 – 7, 2 – 20 und 34“, „Dorfstraße 7 – 11a, 16 – 28“, „Rosenstraße 3 – 15, 4 – 6“, „Am Teich 1 + 2“ gilt somit ein absolutes Abbrennverbot. Raketen dürfen nur in der Straße „Am Schloss“ und in der „Dorfstraße 2 – 8“ sowie auf der Parkfläche am Dorfgemeinschaftshaus abgefeuert werden. Die Parkfläche am „alten Wasserturm“ wird der Allgemeinheit als Abschussfläche zur Verfügung gestellt.
Die Redaktion wünscht Ihnen einen guten Rutsch sowie viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2024. Anbei die Allgemeinverfügung vom 14.12.2023 wie sie vom Amt Preetz-Land auf deren Webseite www.amtpreetzland.de veröffentlicht wurde: