Bauleitplanung
Liebe Warnauerinnen, liebe Warnauer,
ich möchte an dieser Stelle über den aktuellen Sachstand informieren und gleichzeitig einen kürzlich veröffentlichen Artikel zur „Bauentwicklung in Warnau“ objektvieren.
Die Bauleitplanung schreitet voran und wir freuen uns, damit der demographischen Entwicklung im Dorf entgegenwirken zu können. Es ist gelungen, einen Investor für die Fläche S1 zu gewinnen, der diese ohne finanzielle Risiken für die Gemeinde Warnau erschließen und zu Bauland entwickeln möchte. Ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Dorfentwicklung und Erhalt der bestehenden Einrichtungen wie z.B. das Montessori Kinderhaus Warnau! Erste Abstimmungen mit dem Investor haben stattgefunden und sollen im Zuge des B-Planverfahrens konkretisiert werden. Die Anforderungen der Gemeinde Warnau an einen Investor sind dabei nicht unerheblich. So ist z.B. ein Löschteich herzustellen, damit der Brandschutz für die zukünftigen Wohngebäude sichergestellt werden kann. Davon profitieren im Übrigen auch die am Dorfrand liegenden Höfe. Auch wird die notwendige Ertüchtigung der Kläranlage sicherzustellen sein. Die Kosten dafür werden zu einem erheblichen Anteil vom Investor getragen werden, der sich darüber hinaus bereit erklärt hat, rückwirkend Kosten für den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Ohne einen solchen Investor ist wegen der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Warnau eine vergleichbare Dorfentwicklung auf Jahre hinaus nicht möglich.
Insgesamt sollen auf der Fläche S1 12 Wohneinheiten für jetzige oder zukünftige Warnauer Bürger geschaffen werden. Es konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, dass jetzige Warnauer Bürger bei der Grundstücksvergabe bevorzugt werden.
Die Wohnungsbauentwicklung der Gemeinden in Schleswig-Holstein regelt der Landesentwicklungsplan (LEP), der in Kürze fortgeschrieben wird und auch für Warnau nur ein begrenztes Kontingent an Wohneinheiten festgelegt hat.
Die Gemeinde Bothkamp hat auf Anfrage den Beschluss gefasst, im Bedarfsfall einen Vertrag mit der Gemeinde Warnau zu schließen, durch den zusätzliche Wohnkontingente zur Verfügung gestellt werden können. Diese Absichtserklärung schafft zusätzliche Handlungssicherheit. Vielen Dank an die Nachbargemeinde für die gezeigte Solidarität.
Damit kann auch die angrenzende Fläche S2, wie im Beschluss der GV Warnau vom 14.11.2016 angestrebt, entwickelt werden. Die Fläche kann wie vom Grundeigentümer gewünscht, mit Hilfe eines frei gewählten Unternehmens erschlossen werden. Hierzu soll der Gemeinde bis zum 15.01.17 ein Konzept vorgelegt werden, durch das Planungssicherheit für Bauinteressierte geschaffen wird.
Das Vorhaben gefährden kann allerdings eine ungeordnete, unvollständige und teilweise durch Einzelinteressen geprägte Kommunikation im Dorf und rund um das Dorf. Einige dieser Beiträge stellen Sachverhalte unvollständig, einseitig und nicht sachlich neutral dar.
Wir bitten daher alle Beteiligten und Interessierte von den vielfältigen Möglichkeiten der Informationsaufnahme (z. B. durch Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen bzw. Einsichtnahme der online-gestellten Protokolle) Gebrauch zu machen oder die Gemeindevertreter Malte Först und Attila Kuczmann direkt anzusprechen. Zusätzlich dazu werden auf der Homepage gesicherte Informationen veröffentlicht, um den Fortgang der Bauleitplanung zu dokumentieren.
Die Gemeindevertretung wird Anfang des Jahres im Rahmen einer Einwohnerversammlung die Gelegenheit nutzen, alle Anwohner und Interessierte über den erreichten Stand der Planung zu informieren.
Ich wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Diesing
In der gestrigen Sitzung (30.01.2017) wurden ein Grundsatzbeschluss über die Einleitung einer verbindlichen Bauleitplanung in der Gemeinde Warnau und ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan 1 der Gemeinde Warnau gefasst.
Das Büro BCS aus Lübeck wird die Interessen der Gemeinde Warnau im weiteren Fortgang der Bauleitplanung vertreten.