Bauleitplanung Warnau
Die Erschließungsverträge mit beiden Investoren (Herr von Gersdorff von der Fa. Christian Jöhnk und Ottmar Stollwerk) sind unterschrieben. Seitdem läuft die Frist für die Anmeldung Warnauer Bürgerinnen und Bürger für die Auswahl eines Grundstückes und den bauträgerfreien Bau Ihres Hauses.
Was bedeutet das? Sie können bis zum 2. August bei Herrn von Gersdorff (Fa. Christian Jöhnk in Gettorf) ihren Wunsch auf bauträgerfreien Bau ihres Hauses anmelden.
Was bedeutet das? Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Warnau können innerhalb dieser Frist bekunden, daß sie ein Grundstück erwerben und auch mit einer anderen Baufirma als der Firma Christian Jöhnk ihr Haus bauen wollen. Die Gemeinde Warnau hat hierfür vier Grundstücke als Kontingent ausgehandelt und vertraglich abgesichert.
Hierfür müssen Sie bis spätestens am 2. August 2018 Kontakt mit der Firma Christian Jöhnk in Gettorf aufnehmen und Ihre Absicht bekunden, natürlich in Schriftform.
Es ist hilfreich, wenn Sie dieses der Gemeinde (Bürgermeister Karl Oberem und / oder designierter Bürgermeister Stefan Diesing) mitteilen, damit Sie die Gemeinde im Streitfall unterstützen kann.
Die Unterzeichnung des Erschließungsvertrages ist rechtskräftig. Warnauer Bürger können sich nun bis zum 02.08.2018 bei der Firma Jöhnk in Gettorf melden, um bei der Auswahl ihres Grundstückes bevorzugt zu werden. Sofern gewünscht besteht die Möglichkeit, mit einem anderen Bauträger zu bauen.
Wichtig! Am 2. August 2018 endet diese Frist!
Die Kontaktdaten:
Fa. Christian Jöhnk
Teichstraße 1
21214 Gettorf
Tel. 04346 / 41 45 – 0
Email: info@chr-joehnk.de
Die Informationen werden Ihnen in den nächsten Tagen als Bürgerinfo zugestellt werden.