Feuwerwerk: Abbrennverbot in Warnau gilt auch 2019
Informationen des Amt Preetz-Land:
Allgemeine Anordnung für die amtsangehörigen Gemeinden Barmissen, Boksee, Bothkamp, Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau, Klein Barkau, Kühren, Lehmkuhlen, Löptin, Nettelsee, Pohnsdorf, Postfeld, Rastorf, Schellhorn, Wahlstorf und Warnau Betrifft: Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 31. Januar 1991 (BGBl. I Seite 169) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05. August 1977 (GVOBl. Seite 269), in der zzt. geltenden Fassung, wird angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, über die bestehenden Abbrennverbote gem. § 23 Abs. 1 der 1. SprengV hinaus, in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen nicht abgebrannt werden dürfen, und zwar
1. Raketen der Kategorie F2: in einem Umkreis von 200 m von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind (z.B. Reetdachhäuser, Gebäude mit Dachpappe gedeckt, Stroh- oder Heulager)
2. andere pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung: in einem Umkreis von 30 m von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, die sich planungsrechtlich in einem reinen Wohngebiet befinden.
In der Gemeinde Warnau wird der Umkreis für das Abbrennverbot anderer pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 auf 50 m ausgedehnt. Das hat zur Folge, dass diese pyrotechnischen Gegenstände im Bereich Neuenbrooker Weg 1 -7, 2-20 u. 34, Dorfstraße 7-11 a, 16-28, Rosenstraße 3-15, 4-6, Am Teich 1 u. 2 nicht abgebrannt werden dürfen. Raketen dürfen nur in der Straße Am Schloss, in der Dorfstraße 2-8, sowie auf der der Parkfläche am DGH abgefeuert werden. Die Parkfläche am alten Wasserturm wird als Abschussfläche der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
Ordnungswidrig handelt, wer innerhalb der festgesetzten Umkreise pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 abbrennt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schellhorn, den 05.12.2019
Amt Preetz-Land
Der Amtsvorsteher
Im Auftrag: Petarius