Hunde in Warnau
Liebe Hundebesitzerin, lieber Hundebesitzer, liebe Kinder, die Ihr mit
dem Hund Gassi-gehen müsst.
Vermehrt müssen wir feststellen, dass nicht nur der Gehweg bei uns
(Dorfstr. 2) sondern auch unser Grundstück inklusive Gemüsegarten
als Hundeklo benutzt wird.
Abgesehen von der allgemeinen Wegräumpflicht besteht nach wie vor in
Schleswig-Holstein immernoch ein Leinenzwang für Hunde innerhalb
geschlossener Ortschaften
(https://leinenpflicht.com/leinenpflicht-schleswig-holstein/#).
Vielleicht sollte diese Satzung dahin gehend erweitert werden, dass
die Leine maximal 50 cm lang sein darf. Dann würdet Ihr nämlich
direkt daneben stehen, wenn Euer Hund k…! Da wir hier
glücklicherweise nicht mitten in einer Großstadt wohnen, sondern
außerhalb des Dorfes genügend Auslauffläche und
Gassi-geh-Möglichkeiten haben, ist dieses Verhalten umso
unverständlicher. Wenn Euch der Weg zu weit ist, benutzt doch dann
Euren eigenen Garten zum Gassigehen.
Familie Dettmann
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