Pferdeäpfel im Buswartehäuschen
Liebe Warnauerinnen und Warnauer,
Der Gehweg zu den neuen Buswartehäuschen und sogar das erste Buswartehäuschen ist erheblich durch Pferdemist verunreinigt. Dies ist nicht nur unappetitlich, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bitte beachten Sie als Pferdesportler, dass Sie genauso wie Hundebesitzer dazu verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihres Tieres umgehend zu beseitigen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist der § 32 StVO:
§ 32 Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Karl Oberem
Bürgermeister