Abbrennen von Feuerwerk in Warnau an Silvester 2024
Liebe Warnauerinnen und Warnauer,
Silvester steht wieder vor der Tür und das bringt für Manche das Abbrennen von Feuerwerk mit sich. An dieser Stelle möchten wir wieder an die Allgemeinverfügung des Amtes Preetz-Land erinnern, welche das Abbrennen von Feuerwerk im Umkreis von 300m um brandgefährdete Objekte untersagt.
Konkret steht in der Allgemeinverfügung:
In der Gemeinde Warnau beträgt der Umkreis für das Abbrennverbot anderer pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung 50 m. Im Bereich „Neuenbrooker Weg 1 – 7, 2 – 20 und 34“, „Dorfstraße 7 – 11a, 16 – 28“, „Rosenstraße 3 – 15, 4 – 6“, „Am Teich 1 + 2“ gilt somit ein absolutes Abbrennverbot. Raketen dürfen nur in der Straße „Am Schloss“ und in der „Dorfstraße 2 – 8“ sowie auf der Parkfläche am Dorfgemeinschaftshaus abgefeuert werden. Die Parkfläche am „alten Wasserturm“ wird der Allgemeinheit als Abschussfläche zur Verfügung gestellt.
Allgemeinverfügung des Amt Preetz-Land vom 13.12.2024
Die Redaktion wünscht Ihnen einen guten Rutsch sowie viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2024. Anbei die Allgemeinverfügung vom 13.12.2024 wie sie vom Amt Preetz-Land auf deren Webseite www.amtpreetzland.de veröffentlicht wurde: