Hinweise zur Bundestagswahl 2025
Liebe Warnauerinnen und Warnauer,
am Sonntag, 23.02.2025 findet die Bundestagswahl 2025 statt. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein paar Dinge hinweisen:
Wahl-O-Mat
Sind Sie sich noch nicht sicher, wo Sie am 23.02.2025 ihre Kreuze setzen sollen? Der Wahl-O-Mat kann Ihnen bei der Wahl behilflich sein. Alle 29 Parteien, die über Deutschland verteilt zur Wahl antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Vergleichen Sie Ihre Sicht zu diesen Thesen mit den Ansichten der Parteien, die in Schleswig-Holstein zur Bundestagswahl antreten. Diese sind (in Reihenfolge auf dem Stimmzettel):
· SPD
· CDU
· GRÜNE
· FDP
· AfD
· Die Linke
· SSW
· Die PARTEI
· FREIE WÄHLER
· Volt
· MLPD
· BÜNDNIS DEUTSCHLAND
· BSW
Um den Wahl-O-Mat zu nutzen, klicken Sie einfach auf den Link:
Wahl-O-Mat Bundestagswahl 2025
Rechtschreibfehler auf dem Stimmzettel für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster
Es wurde festgestellt, dass es bei dem Druck der Stimmzettel für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages durch einen externen Druckdienstleister zu einem Schreibfehler in der Wohnortsangabe der Wahlkreisbewerberin der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Frau Sandra Carstensen, gekommen ist: Bei der Erststimme wird dieser mit „Mühlbrook“ angegeben, obwohl die von uns übermittelten Datensätze korrekter Weise „Mühbrook“ auswiesen. Aufgrund des ohnehin durch die verkürzten Fristen knapp bemessenen Briefwahlzeitraumes und des Umstandes, dass alle 173.000 Stimmzettel zu dem Zeitpunkt dieser Feststellung an die Gemeindebehörden bereits ausgeliefert worden sind (und sich in Teilen bereits mit den weiteren Briefwahlunterlagen auf dem Postwege zu den Wählenden befanden), war eine Neuauflage der Stimmzettel nicht mehr möglich. Den Ort „Mühlbrook“ gibt es in Deutschland nicht (-kein Eintrag in das Wohnortverzeichnis der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes-).
Quelle: Website des Kreis Plön
Neuerung im Bundeswahlgesetz
Im Bestreben den Bundestag von derzeit 733 Sitze auf 630 Sitze zu verschlanken, wurde das Bundeswahlgesetz angepasst.
Neu ist dabei die sogenannte Zweitstimmendeckung. Es kann sein, dass eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme gewonnen hat, als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen “zusteht”. Dann ziehen nicht alle direkt gewählten Kandidaten in den Bundestag ein. Wer in diesem Fall nicht in den Bundestag einzieht, wird durch ein bestimmtes Verfahren errechnet.
Beispiel: Die Partei A hat 20 Direktmandate gewonnen. Über die Zweitstimmen stehen der Partei 100 Abgeordnete zu. Es werden alle direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Außerdem kann die Partei noch weitere 80 Abgeordnete entsenden.
Die Partei B hat 40 Direktmandate gewonnen. Über die Zweitstimmen stehen der Partei 35 Abgeordnete zu. In diesem Fall werden fünf direkt gewählte Kandidaten nicht in den Bundestag einziehen.
Quelle: §6 Bundeswahlgesetz / Blog “FAQ – Bundestagswahl 2025” der Förde-Sparkasse
Patrick Marquardt
Redaktion